AGB

 

 

 

 

 

Psychologische Beratungspraxis

( Beratung / Seminare / Bildungsmaßnahmen / Coaching )

Die Teilnahme an den Maßnahmen/Beratungen der Psychologischen Beratungspraxis (GI) kann nur dann erfolgen, wenn eine schriftliche Anmeldebestätigung auf den entsprechenden Vordrucken der GI vorliegt. Wenn im Einzelfall nicht gesonderte Bedingungen vereinbart werden, gelten die nachstehenden Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen.

1.  Anmeldung
Die schriftliche Anmeldung zur Teilnahme an den Maßnahmen soll 14 Tage vor Beginn bei GI eingegangen sein. Mit Bestätigung der Anmeldung durch GI wird der Vertrag wirksam. Hierfür finden die bei der Anmeldung gültigen Entgeltverzeichnisse Anwendung. Mehrwertsteuer wird nicht erhoben. Beratungstermine werden Blockweise vereinbart u. vom Klienten abgezeichnet.

2.  Zahlungsbedingungen

Seminare:                              
50%  des Entgelt ist bis spätestens einen Werktag vor Seminar-Beginn zu Überweisen                      
                                                (Zahlungseingang), oder bei Antritt bar zu zahlen.

Bildungsmaßnahmen:             Sind in monatlichen Gebühren jeweils bis zum 30. jeden Monats zu bezahlen.

Coaching / Beratung:                Wird nach absolvierten ( des gleichen auch gebuchte u. nicht rechtzeitig abgesagte   
                                                Sitzungen ) monat.  in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist innerhalb von 8 Tagen zu
                                                begleichen. Die Gebühren für Erstsitzungen werden im Voraus überwiesen oder direkt bar  
                                                beglichen.

Wurde vorher vereinbart, dass die Leistung von einem Dritten (z. B. Arbeitsamt, Betrieb, etc.) vollständig oder teilweise bezahlt werden soll, haftet der Teilnehmer als Mitschuldner. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass eine vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten durch Dritte an GI abgetreten werden muss, falls die Anmeldung nicht unmittelbar vom Betrieb/BA vorgenommen wurde. Ein Bewilligungsbescheid über eine Finanzierung eines Seminars ist GI unverzüglich vorzulegen.
  Ratenzahlungen sind auf Antrag möglich. Sie sind mit GI schriftlich zu vereinbaren.

3.  Rücktritt und Kündigung
Bis zu 3 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme / Seminar ist ein Rücktritt von dem Vertrag ohne Angabe von Gründen möglich. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Posteingang bei GI. Geleistete Zahlungen werden ohne Abzüge zurückerstattet. Bei Stornierung bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung sind 50,- €  für den Bearbeitungsaufwand zu zahlen. Ab 14 Tagen vor der Veranstaltung bis zum 1. Veranstaltungstag sind 50% des Veranstaltungspreises fällig. Bereits gezahlte Seminarkosten werden unter Abzug der genannten Pauschalen zurückerstattet. Teilnehmer, die danach zurücktreten, zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.
Die Gestellung eines geeigneten Vertreters ist möglich.
Schulungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, sind erstmalig mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der ersten sechs Monate kündbar; danach jeweils zum Ende der nächsten sechs Monate.

Einzelne Coaching- o. Beratungs-Sitzungen sind spätestens 1 Tag vor Sitzungstermin abzusagen. Nach Ablauf der Frist ist die Gebühr für die verpasste Sitzung zu bezahlen. Sofern ein Klient mehrere Sitzungsblöcke gebucht hat und während des Blockzeitraumes kündigen möchte, muss dies spätestens 8 Tage vor der dann folgenden Sitzung/Dp-Sitzung schriftlich mitteilen (Datum Posteingang) – die Kündigung greift dann nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Folgesitzung.


Das Recht auf fristlose Kündigung aus einem wichtigen Grund wird von den obigen Regelungen nicht berührt. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten kann der Vertrag seitens GI ebenfalls fristlos gekündigt werden. Bei Kündigung durch GI ist die gesamte Gebühr für das jeweilige Seminar / Bildungsmaßnahme / Block-Sitzungen zu bezahlen.
Teilnehmern, denen eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) abgelehnt wurde, wird vor Beginn der Maßnahme ein außerordentliches Rücktrittsrecht eingeräumt, ohne dass ihnen hierfür Kosten entstehen. Der Ablehnungsbescheid ist vorzulegen.

4. Absage
GI hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung Seminare / Bildungsmaßnahmen abzusagen, oder örtlich/räumlich zu verändern. GI ist bei Absage verpflichtet, bereits gezahlte Entgelte zu erstatten. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.

5. Änderungen
Ein Wechsel der Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.

6. Haftung / Betriebsordnung
GI haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge. Die Betriebsordnung von GI ist für alle Teilnehmer an Maßnahmen verbindlich und hängt in der jeweiligen Wirkungsstätte aus.

7. Datenerfassung
Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung sowie spätere Teilnehmerinformationen gespeichert werden.

8. Salvatorische Klausel / Gerichtsstand
Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. Gerichtsstand ist für beide Parteien Heidelberg.

 

©  GI Business Consult 2005