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Psychologische
Beratungspraxis
(
Beratung / Seminare / Bildungsmaßnahmen / Coaching )
Die
Teilnahme an den Maßnahmen/Beratungen der Psychologischen Beratungspraxis
(GI) kann nur dann erfolgen, wenn eine schriftliche Anmeldebestätigung
auf den entsprechenden Vordrucken der GI vorliegt. Wenn im Einzelfall
nicht gesonderte Bedingungen vereinbart werden, gelten die nachstehenden
Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen.
1. Anmeldung
Die
schriftliche Anmeldung zur Teilnahme an den Maßnahmen soll 14 Tage vor
Beginn bei GI eingegangen sein. Mit Bestätigung der Anmeldung durch GI
wird der Vertrag wirksam. Hierfür finden die bei der Anmeldung gültigen
Entgeltverzeichnisse Anwendung. Mehrwertsteuer wird nicht erhoben.
Beratungstermine werden Blockweise vereinbart u. vom Klienten
abgezeichnet.
2.
Zahlungsbedingungen
Seminare:
50%
des Entgelt ist bis spätestens einen Werktag vor Seminar-Beginn zu
Überweisen
(Zahlungseingang),
oder bei Antritt bar zu zahlen.
Bildungsmaßnahmen:
Sind in monatlichen Gebühren jeweils bis zum 30. jeden Monats zu
bezahlen.
Coaching / Beratung:
Wird nach absolvierten ( des gleichen auch gebuchte u. nicht
rechtzeitig abgesagte
Sitzungen ) monat. in
Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist innerhalb von 8 Tagen zu
begleichen. Die Gebühren für Erstsitzungen werden im Voraus überwiesen
oder direkt bar
beglichen.
Wurde vorher vereinbart, dass die Leistung von einem Dritten (z. B.
Arbeitsamt, Betrieb, etc.) vollständig oder teilweise bezahlt werden
soll, haftet der Teilnehmer als Mitschuldner. Es wird ausdrücklich darauf
aufmerksam gemacht, dass eine vollständige oder teilweise Erstattung der
Kosten durch Dritte an GI abgetreten werden muss, falls die Anmeldung
nicht unmittelbar vom Betrieb/BA vorgenommen wurde. Ein
Bewilligungsbescheid über eine Finanzierung eines Seminars ist GI unverzüglich
vorzulegen.
Ratenzahlungen sind auf Antrag möglich. Sie sind mit GI
schriftlich zu vereinbaren.
3.
Rücktritt und Kündigung
Bis
zu 3 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme / Seminar ist ein Rücktritt
von dem Vertrag ohne Angabe von Gründen möglich. Die Abmeldung muss
schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Posteingang bei GI. Geleistete
Zahlungen werden ohne Abzüge zurückerstattet. Bei Stornierung bis zu 14
Tagen vor der Veranstaltung sind 50,- €
für den Bearbeitungsaufwand zu zahlen. Ab 14 Tagen vor der
Veranstaltung bis zum 1. Veranstaltungstag sind 50% des
Veranstaltungspreises fällig. Bereits gezahlte Seminarkosten werden unter
Abzug der genannten Pauschalen zurückerstattet. Teilnehmer, die danach
zurücktreten, zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht
erscheinen, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.
Die Gestellung eines geeigneten Vertreters ist möglich.
Schulungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, sind erstmalig
mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der ersten sechs Monate kündbar;
danach jeweils zum Ende der nächsten sechs Monate.
Einzelne Coaching- o. Beratungs-Sitzungen sind spätestens 1 Tag vor
Sitzungstermin abzusagen. Nach Ablauf der Frist ist die Gebühr für die
verpasste Sitzung zu bezahlen. Sofern ein Klient mehrere Sitzungsblöcke
gebucht hat und während des Blockzeitraumes kündigen möchte, muss dies
spätestens 8 Tage vor der dann folgenden Sitzung/Dp-Sitzung schriftlich
mitteilen (Datum Posteingang) – die Kündigung greift dann nach Ablauf
der Kündigungsfrist zur Folgesitzung.
Das
Recht auf fristlose Kündigung aus einem wichtigen Grund wird von den
obigen Regelungen nicht berührt. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als
zwei Monaten kann der Vertrag seitens GI ebenfalls fristlos gekündigt
werden. Bei Kündigung durch GI ist die gesamte Gebühr für das jeweilige
Seminar / Bildungsmaßnahme / Block-Sitzungen zu bezahlen.
Teilnehmern,
denen eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) abgelehnt wurde,
wird vor Beginn der Maßnahme ein außerordentliches Rücktrittsrecht
eingeräumt, ohne dass ihnen hierfür Kosten entstehen. Der
Ablehnungsbescheid ist vorzulegen.
4. Absage
GI
hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung Seminare / Bildungsmaßnahmen
abzusagen, oder örtlich/räumlich zu verändern. GI ist bei Absage
verpflichtet, bereits gezahlte Entgelte zu erstatten. Weitergehende Ansprüche
hat der Teilnehmer nicht.
5. Änderungen
Ein
Wechsel der Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen
den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des
Entgelts.
6. Haftung / Betriebsordnung
GI
haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter
Gegenstände oder Kraftfahrzeuge. Die Betriebsordnung von GI ist für alle
Teilnehmer an Maßnahmen verbindlich und hängt in der jeweiligen
Wirkungsstätte aus.
7. Datenerfassung
Der
Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass seine
persönlichen Daten für die Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung sowie
spätere Teilnehmerinformationen gespeichert werden.
8. Salvatorische Klausel / Gerichtsstand
Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein,
so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.
Gerichtsstand ist für beide Parteien Heidelberg.
© GI Business Consult 2005 |
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